Snuskingdom bietet Aroma King Click Pro 7000, Elfbar NX7000 und VOZOL Vista Plug nicht mehr zum Verkauf an. Hintergrund sind zwei Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 14. April 2026 zu bestimmten elektronischen Zigaretten und Hybrid-Systemen. Dieser Ratgeber erklärt sachlich, was entschieden wurde, weshalb die genannten Systeme betroffen sind und welche Vape-Alternativen bei Snuskingdom weiterhin verfügbar sind.
Wichtig: Dieser Beitrag behauptet nicht, dass alle Big-Puff-Vapes oder alle Geräte mit vielen Zügen in der Schweiz generell verboten sind. Die rechtliche Beurteilung hängt von der konkreten Produktkonstruktion, den Behältern beziehungsweise Reservoirs und der Menge nikotinhaltiger Flüssigkeit ab.
Welche Produkte sind bei Snuskingdom betroffen?
Aroma King Click Pro 7000
Aroma King Click Pro 7000 wird bei Snuskingdom nicht mehr angeboten. Entscheidend ist nicht allein die beworbene Zuganzahl, sondern die konkrete Konstruktion als System mit Pod beziehungsweise Flüssigkeitsbehälter und zusammenwirkenden Bestandteilen.
Elfbar NX7000
Elfbar NX7000 wird ebenfalls nicht mehr verkauft. Auch hier geht es um die konkrete Ausgestaltung des Systems und nicht um eine pauschale Aussage über alle Elfbar-Produkte oder alle Vapes mit einer bestimmten Puff-Zahl.
VOZOL Vista Plug
VOZOL Vista Plug ist bei Snuskingdom nicht mehr erhältlich. Die Einordnung betrifft die konkrete Vista-Plug-Konstruktion. Daraus folgt nicht, dass sämtliche Produkte der Marke VOZOL oder anderer Marken automatisch gleich zu beurteilen wären.
Was hat das Bundesgericht entschieden?
Die wichtigsten offiziellen Quellen sind die Entscheide Urteil 2C_492/2025 des Schweizerischen Bundesgerichts und Urteil 2C_353/2025 des Schweizerischen Bundesgerichts, beide vom 14. April 2026. Die Entscheide betreffen elektronische Zigaretten beziehungsweise Systeme, bei denen die kantonalen Behörden das Inverkehrbringen bestimmter Produkte beanstandet hatten.
Das Bundesgericht befasste sich insbesondere mit der Auslegung von Art. 9 des Tabakproduktegesetzes. Diese Vorschrift enthält Volumenvorgaben für nikotinhaltige Flüssigkeiten beziehungsweise Behälter: 10 ml für Nachfüllmaterial und 2 ml für elektronische Einwegzigaretten und Einwegkartuschen. In den Entscheiden wird erklärt, dass es bei der Beurteilung auf die konkrete Funktion des Systems und seine Bestandteile ankommt.
Vereinfacht gesagt bestätigte das Bundesgericht, dass die Volumenvorgaben nicht dadurch umgangen werden können, dass nikotinhaltige Flüssigkeit innerhalb eines zusammenwirkenden Systems auf verschiedene Bestandteile verteilt oder als technisch abnehmbarer Bestandteil integriert wird. Entscheidend ist, ob die Bestandteile funktional zusammengehören und wie die Flüssigkeit im System bereitgestellt wird.
Warum betrifft die Entscheidung gerade diese Systeme?
Klassische Einweg-Vapes, Pod-Systeme, Nachfüllbehälter und Hybrid-Systeme können technisch sehr unterschiedlich aufgebaut sein. Bei den betroffenen Big-Puff- beziehungsweise Hybrid-Systemen steht nicht nur die Anzahl der beworbenen Züge im Fokus, sondern vor allem die Kombination aus Gerät, Pod, Reservoir, Kartusche oder Nachfüllbestandteil.
Juristisch relevant sind insbesondere die konkrete Konstruktion, die enthaltenen Behälter oder Reservoirs, die Menge der nikotinhaltigen Flüssigkeit, die funktionale Einheit des Produkts und die schweizerischen Volumenvorgaben. Deshalb kann ein Produkt nicht allein aufgrund einer Marketingangabe wie “7000 Züge” beurteilt werden.
Bedeutet das ein allgemeines Verbot von Big-Puff-Vapes?
Nein. Der Begriff “Big Puff” und eine bestimmte Zugzahl entscheiden nicht allein über die Zulässigkeit. Massgeblich ist die konkrete Produktkonstruktion und ob die schweizerischen Vorschriften eingehalten werden. Snuskingdom hat die genannten Systeme aus dem Verkauf genommen, weil die rechtliche Entwicklung genau solche Konstruktionen betrifft und wir unsere Sortimentsführung entsprechend vorsichtig ausrichten.
Welche Alternativen sind weiterhin verfügbar?
Wenn du statt der betroffenen Systeme ein anderes Vape-System suchst, kannst du bei Snuskingdom weiterhin aktive Kategorien vergleichen. Eine naheliegende erste Orientierung sind Mehrweg-Vapes, weil sie auf wiederverwendbare Geräte beziehungsweise passende Pods ausgelegt sind.
Für Pod-orientierte Aroma-King-Produkte kommen zum Beispiel Aroma King SMART Pods oder Aroma King VICE infrage. Wer ein kompakteres Aroma-King-System vergleichen möchte, kann auch Aroma King SMART BAR 700 prüfen.
Für Nutzer, die Liquids separat vergleichen möchten, ist ELFLIQ Vape Liquid ein passendes Ziel. Wenn du bewusst nach Produkten ohne Nikotin suchst, findest du in der Collection Aroma King 0 mg E-Shisha nikotinfreie Alternativen. Diese Kategorien sind keine identischen Ersatzprodukte für Click Pro 7000, NX7000 oder Vista Plug, sondern aktuell angebotene Alternativen, die du je nach Bedarf vergleichen kannst.
Was geschieht mit bereits gekauften Geräten?
Die Bundesgerichtsentscheide und die daraus folgenden Vollzugsmassnahmen betreffen insbesondere das Inverkehrbringen beziehungsweise den Verkauf der betroffenen Produkte. Bei individuellen Fragen zu bereits erworbenen Geräten oder behördlichen Vorgaben sollten die zuständigen Behörden oder offiziellen Informationsstellen konsultiert werden. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Fazit
Snuskingdom verkauft Aroma King Click Pro 7000, Elfbar NX7000 und VOZOL Vista Plug nicht mehr. Entscheidend ist nicht allein die Puff-Zahl, sondern die konkrete Konstruktion des Produkts, die Behälter beziehungsweise Reservoirs und die Einhaltung der schweizerischen Volumenvorgaben. Gleichzeitig bietet Snuskingdom weiterhin andere Pod-, Mehrweg- und Liquid-Alternativen an.
Häufige Fragen
Sind Big-Puff-Vapes in der Schweiz generell verboten?
Nein. Eine pauschale Aussage wäre zu ungenau. Entscheidend sind die konkrete Konstruktion, die enthaltenen Behälter beziehungsweise Reservoirs und die Vorgaben zu nikotinhaltiger Flüssigkeit.
Warum wird Aroma King Click Pro 7000 nicht mehr verkauft?
Snuskingdom bietet Aroma King Click Pro 7000 nicht mehr an, weil die rechtliche Entwicklung genau solche Big-Puff- beziehungsweise Hybrid-Systeme betrifft. Der Artikel bleibt deshalb nicht über den Shop kaufbar.
Warum ist Elfbar NX7000 nicht mehr erhältlich?
Elfbar NX7000 wird nicht mehr angeboten. Die Einordnung betrifft die konkrete NX7000-Konstruktion und nicht automatisch alle Produkte der Marke Elfbar.
Weshalb wird VOZOL Vista Plug nicht mehr angeboten?
VOZOL Vista Plug wird bei Snuskingdom nicht mehr verkauft, weil die Konstruktion in den Bereich der betroffenen Systeme fällt. Der Hinweis bezieht sich auf Vista Plug, nicht pauschal auf jede VOZOL-Variante.
Was hat das Bundesgericht am 14. April 2026 entschieden?
Das Bundesgericht bestätigte in den Urteilen 2C_492/2025 und 2C_353/2025 die Bedeutung der Volumenvorgaben und der funktionalen Betrachtung solcher Systeme. Die Flüssigkeitsmenge kann nicht beliebig über zusammenwirkende Bestandteile verteilt werden, um die Vorgaben zu umgehen.
Sind Vapes mit 7000 Zügen automatisch verboten?
Nein. Die Zugzahl allein ist nicht das entscheidende Kriterium. Relevant sind die Konstruktion, die Behälter, die Menge nikotinhaltiger Flüssigkeit und die Einhaltung der Schweizer Vorschriften.
Welche Alternativen zu Big-Puff-Systemen gibt es?
Je nach Präferenz kannst du Mehrweg-Vapes, Pod-Systeme, kleinere Vape-Systeme, Liquids oder nikotinfreie Alternativen vergleichen. Die Alternativen sind nicht als identischer Ersatz zu verstehen.
Sind normale Pod-Systeme weiterhin erhältlich?
Ja, Snuskingdom bietet weiterhin verschiedene aktive Pod- und Mehrweg-Systeme an. Prüfe jeweils die konkrete Produktseite und die Angaben zum System.