Snus-Verbot in der EU und anderen europäischen Ländern

Obwohl Snus als einer der beliebtesten Tabakprodukte unter den europäischen Bürgern gilt, ist hier ein Aber dabei. Im Jahr 1992 wurden in der Europäischen Union „alle mündlichen Tabakprodukte“ gesetzlich verboten. Das heißt, dass die Weltgesundheitsorganisation empfohlen hat, alle Tabakprodukte zur oralen Anwendung verboten, dabei mit dem besonderen Augenmerk auf schwedischen Snus. Um Gründe dieses Verbotes herauszufinden, müssen wir uns an eine Geschichte erinnern, die in 80-er Jahren in England geschah. Ein amerikanischer Hersteller hat damals eine Tabakfabrik eröffnet, wo kleine Tabakbeutelchen hergestellt wurden, die dem Snus ähnlich waren. In kurze Zeit wurde ein ausgewachsener Skandal hervorgerufen – dieses Unternehmen hat seine Waren an den Teenager verkauft. Das hat zuerst das Snus-Verbot nur in Irland verursacht. Aber im Jahr 1992 hat die Europäische Union beschlossen, Snus in allen EU-Mitgliedern zu verboten, um solche Situationen zu vermeiden.

Obwohl Snus-Verbot in ganzem Europa gilt, müssen wir aber betonen, dass es einige Länder gibt, die als Ausnahme betrachtet werden:

  • Schweden. Im Jahr 1995, wenn sich Schweden der Europäischen Union angeschlossen hatte, entstand es noch ein Problem in Bezug auf Snus – wie kann man dieses Produkt in solchem Land verbieten, wo es eine 200-jährige Tradition vom Snuskonsum gibt und dieses Tabakprodukt als ein wichtiges Teil vom Kulturgut gilt. Das Verbot des Snus in Schweden kann man mit dem Verbot des Biers in Deutschland oder des Rotweins in Frankreich vergleichen. Deswegen es wurde beschlossen, dass Schweden von diesem Verbot ausgenommen wurde. In diesem Land ist es erlaubt, Snus herzustellen, an den schwedischen Bürgern verkaufen und frei konsumieren.
  • Die Schweiz. Wer dennoch Snus konsumieren will, kann in die Schweiz fahren. Das Schweizerische Bundesgericht hielt das Handels- und Einfuhrverbot von Snus als „verfassungswidrig und willkürlich“, deswegen wurden diese Verbote vor kurzem aufgehoben. Laut der Schweizerischen Gesetzgebung darf Tabakprodukten eine Gesundheitsgefährdung zukommen, sofern die Gefährdung nicht vorhersehbar oder unmittelbar eintritt. Auf solche Weise sei der Konsum von Snus weniger schädlich als das Rauchen. Und da Zigaretten nicht verboten sind, sei es willkürlich, Snus zu verbieten.

Ab und zu wird die Diskussion bezüglich des Snus auf internationaler Ebene angeregt: einige halten Snus für den Teufelszeug, andere für die sanfte Entwöhnung. Einziges, was deutlich klar ist, dass diese so lebhaft umstrittene Frage behandelt werden muss.